Come As You Are
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Aufenthaltsbewilligung
Wer als Ausländer dauerhaft in der Schweiz leben und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Dies gilt auch für Staatsbürger aus EU-/EFTA Ländern. Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wird normalerweise vom künftigen Schweizer Arbeitgeber bei der Gemeinde beantragt. Die Aufenthaltsbewilligung ist ein offizielles Dokument, das von den Bundesbehörden und kantonalen Behörden erteilt, aber von der Schweizer Gemeinde, in der Du lebst, ausgestellt wird. In der Aufenthaltsbewilligung ist festgelegt, wie lange Du in der Schweiz leben darfst und ob Du arbeiten oder Deine Familie mitbringen darfst. Mit einer Aufenthaltsbewilligung bist Du Einwohner/in der Gemeinde, aber nicht Bürger/in.
Typ B und Typ L
Die Aufenthaltsbewilligung B ist die am meisten erteilte Aufenthaltsbewilligung und enthält auch die Arbeitsbewilligung. Mit ihr kannst Du als EU-Bürger fünf Jahre und als Nicht-EU-Bürger ein Jahr in der Schweiz leben, bevor Du die Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen musst. Falls Du nur kurzzeitig (weniger als 12 Monate) in Gstaad arbeiten bzw. ein Praktikum machen möchtest, erhältst Du die Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie kann bei Verlängerung des Arbeitsvertrags in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt werden.
Weitere Informationen
rund um die Themen der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung findest Du beim Migrationsdienst des Kantons Bern und dem Staatssekretariat für Migration.
Anmeldung EU-/EFTA-Angehörige
Angehörige eines EU-27/EFTA Staates, bei welchen die Dauer der Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz weniger als 90 Tage pro Jahr beträgt, werden vom Arbeitgeber vor Stellenantritt über ein online Meldeverfahren angemeldet. Erstreckt sich die Erwerbstätigkeit über mehr als drei Monate pro Jahr, hat innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in die Schweiz bei der Fremdenkontrolle der Wohnsitzgemeinde eine Anmeldung zu erfolgen. Dabei ist das Gesuch um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu stellen. Dies wird, wie eingangs beschrieben, oftmals bereits vom Arbeitgeber erledigt.
Ausländische Arbeitnehmende die neu in die Schweiz ziehen und einen unbefristeten Vertrag erhalten haben, müssen zwingend persönlich bei der Fremdenkontrolle der Wohnsitzgemeinde vorsprechen.
Anmeldung für Nicht- EU-/EFTA-Angehörige
Für Angehörige aus Nicht EU-/EFTA Staaten muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn zwingend ein Gesuch zum Stellenantritt bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (BECO) einreichen. Angehörige aus Nicht-EU-/EFTA Staaten haben sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in die Schweiz bei der Fremdenkontrolle der Wohngemeinde anzumelden.
Anmeldung am neuen Wohnort
Als neuer Einwohner der Schweiz oder als Schweizer und Schweizerin, musst Du Dich innerhalb von 14 Tagen nach Deiner Ankunft und vor der Aufnahme Deiner Erwerbstätigkeit bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Dabei wirst Du in der Regel zur Niederlassung angemeldet, ausnahmsweise ist auch die Anmeldung zum Wochenaufenthalt möglich. Für die Gemeinde Saanen, zu der auch Gstaad gehört, informierst Du Dich am besten bei der Gemeindeverwaltung Saanen. Für die anderen Gemeinden bei der jeweiligen Verwaltung.
Für die Anmeldung brauchst Du für Dich und jedes Mitglied Deiner Familie:
Fragebogen für Ausländer
Arbeitsvertrag
Pass oder Personalausweis
Ausländerausweis (sofern bereits vorhanden)
aktuelle Passfoto (falls kein Ausländerausweis vorhanden)
Krankenversicherungsausweis
Eheschein, falls verheiratet
Geburtsschein der Kinder
Mietvertrag oder Nachweis Grundeigentum
Mobil in der Schweiz mit Auto, Bus und Bahn.
Anmeldung Deines Autos in der Schweiz
Ein vom Ausland eingeführtes oder auch ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug muss der regionalen oder örtlichen Motorfahrzeugkontrolle vorgestellt werden. Im Berner Oberland und der Region Gstaad ist diese in Thun zu finden.
Führerschein in der Schweiz
In den ersten 12 Monaten Deines Aufenthalts darfst Du weiter mit dem Führerschein Deines Heimatlandes fahren, danach musst Du Deinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen auf einen Schweizer Führerschein. Dazu benötigst Du ein ausgefülltes Antragsformular, Identitätsdokument, Aufenthaltsbewilligung, ausländischen Führerschein, zwei aktuelle Passfotos sowie das Attest eines Augenoptikers zur Sehfähigkeit. Auf der Webseite der Strassenverkehrsamts des Kantons Bern findest Du alle Informationen zum Thema Führerschein.
Die Vignette für die Schweizer Autobahn
Wenn Du auf Schweizer Autobahnen fahren willst, brauchst Du eine entsprechende Vignette. Sie kostet pro Jahr 40 Franken und ist erhältlich an den Grenz-Zollämtern, in allen Postämtern, Tankstellen und Autogaragen, in den Geschäftsstellen des Touring Club Suisse (TCS) und bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern. Die Vignette muss sichtbar und fest hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.
Bus und Bahn in der Schweiz
Die Schweiz weist ein vorbildliches öffentliches Verkehrsnetz auf, in dem selbst das kleinste Dorf noch per Postauto (=Bus) oder Schiff erreichbar ist.
Wenn Du viel unterwegs bist, lohnt sich eventuell die Anschaffung eines GA (=Generalabonnement). Damit kannst Du fast überall in der Schweiz Züge und Busse benutzen, ohne jeweils eine Fahrkarte lösen zu müssen. Wer etwas weniger viel unterwegs ist, für den könnte sich das Halbtax (=Halbpreis-Abonnement) lohnen, mit dem man nur die Hälfte des jeweiligen Fahrpreises bezahlt. GA und Halbtax gelten übrigens auch für die allermeisten Buslinien in der Schweiz. Einen kompletten Überblick über diese und andere Abonnementmöglichkeiten der Schweizer Bundesbahnen findest Du hier.
Administrative Informationen
Krankenversicherung in der Schweiz
Für jede in der Schweiz wohnhafte Person besteht eine Krankenversicherungspflicht. Du kannst unter vielen verschiedenen Krankenkassen wählen, die Dir den Abschluss einer Grundversicherung mit Mindestdeckung nicht verweigern dürfen. Über die Mindestdeckung hinaus gibt es bei jeder Krankenkasse frei wählbare Zusatzmodule für alle Bereiche von Alternativmedizin bis Zahnersatz.
Grundsätzlich hast Du in der Schweiz die freie Arztwahl. Je nach Krankenkasse und Deckungsmodell hast Du im Wohnkanton oder auch darüber hinaus freie Spitalwahl – erkundige Dich bei Deiner Versicherung. Zahnärztliche Behandlungen sind meist nicht in der normalen Krankenversicherung enthalten und müssen, wenn gewünscht, separat versichert werden. Je nach Arzt bekommst Du Medikamente entweder direkt in der Praxis oder auf Rezept in der Apotheke.
Die Krankenversicherung wird normalerweise direkt von Dir bezahlt und nicht vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber leistet keine Krankenversicherungs-Beiträge an Deine Krankenkasse. Bei allen Krankenversicherungen kannst Du die Höhe der monatlichen Prämie steuern, indem Du Deine Selbstbeteiligung erhöhst oder verringerst. Viele Krankenkassen bieten heute auch Modelle wie das so genannte Hausarztmodell, mit dem Du Prämien sparen kannst. Um eine günstige Krankenkasse zu finden, kannst Du Deinen Arbeitgeber oder Kollegen um Tipps bitten. Du kannst aber auch über Plattformen wie Comparis online Angebote von Krankenkassen einholen und die für Dich günstigste Lösung ermitteln.
Lohn und Sozialversicherung im Schweizer Gastgewerbe
Das schweizerische Gastgewerbe mit Hotels und Restaurants untersteht einem Landes-Gesamtarbeitsvertrag, dem L-GAV. Darin werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe gesamtschweizerisch geregelt.
Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz
Vom Bruttolohn jedes Arbeitnehmers werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Erwerbsersatzversicherung (EO)
Arbeitslosenversicherung (ALV),
Berufliche Vorsorge (BVG, nur bei Jahreslöhnen über der Mindestgrenze)
Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU)
Insgesamt werden zwischen 13-20% vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt für jeden Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Unfallversicherung, Beträge in gleicher Höhe.
Steuern in der Schweiz: Die Quellensteuer
Als Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B zahlst Du in der Schweiz die so genannte Quellensteuer. Diese errechnet sich aus der Höhe des Bruttolohns und wird direkt “an der Quelle” vom Arbeitgeber abgeführt. Der Betrag der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich und kann sich jährlich ändern. Du hast die Möglichkeit, besondere Belastungen in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Mit dem Quellensteuer-Rechner kannst Du Deinen online ganz einfach ausrechnen. Weitere Informationen zur Quellensteuer und anderen für Sie wichtigen Aspekten der Besteuerung findest Du bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Mehr als Schweizerdeutsch: vier offizielle Sprachen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es vier Landessprachen: Deutsch bzw. Schweizerdeutsch, Französisch (Westschweiz), Italienisch (Tessin) und Rätoromanisch (Graubünden).
Schweizerdeutsch teilt sich auf in Schriftdeutsch (Schweizer Hochdeutsch) und eine Vielzahl an lokalen Dialekten. In Gstaad zum Beispiel wird das Berndütsch des Berner Oberlands gesprochen. Viele Schweizer wechseln im Gespräch mit Ausländern von sich aus ins Schriftdeutsch und sind damit gut verständlich.
Um in Gstaad leben und mit Einwohnern und Gästen gleichermassen kommunizieren zu können, solltest Du Deutsch gut sprechen und verstehen können. Dazu solltest Du möglichst noch Englisch und Französisch beherrschen.
Möchtest Du Dich ein bisschen umhören? Unter diesem Link findest Du Tonbeispiele für alle Schweizer Dialekte.
Deine Wohnung in der Schweiz
Üblicherweise werden in der Schweiz Wohnungen mit Kücheneinrichtung vermietet. Du kannst Deine Einbauküche also daheim lassen. Waschmaschinen und evtl. auch Trockner werden besonders in Mietshäusern meist vom Vermieter gestellt und sind für alle Mieter da.
Zum Abschluss eines Mietvertrags kommen meist noch eine bis zwei Monatsmieten Depot bzw. Kaution dazu. Zur Miete kommen dann noch die Neben- und Heizkosten, sowie evtl. die Miete für einen Parkplatz, falls Du ein Auto hast.
Informationen rund ums Mieten in der Schweiz findest Du beim Mieterverband Kanton Bern. Auch das Bundesamt für Wohnungswesen bietet auf seiner Webseite Informationen für Mieter.
Radio und Fernsehen in der Schweiz
Der Empfang der nationalen Radio- und Fernsehprogramme DRS und SF ist kostenpflichtig und wird über Serafe (früher: Billag) bezahlt. Du musst Deinen Fernseher und Radioempfänger anmelden. Falls Du nur per PC fernsiehst oder Musik hörst, musst Du auch dieses Gerät anmelden. In der Schweiz gibt es natürlich auch flächendeckend Privat- und Kabelfernsehen, das meist in der Wohnungsmiete enthalten ist. Seit 2016 gibt es in der Schweiz nur noch digitales Fernsehen – ältere, analoge TV-Geräte funktionieren nicht mehr.
Aufgrund der Viersprachigkeit gibt es in der Schweiz einige Fernsehsender, die ausschliesslich in französischer oder italienischer Sprache senden. Sendungen auf Rätoromanisch gibt es bei den deutschsprachigen Sendern. Hier siehst Du alle Sender, die Sie, je nach Sendegebiet, in der Schweiz empfangen können.
Strom und Spannung in der Schweiz
In der Schweiz sind 220-230 Volt/50 Hertz die Regel. Alle Steckdosen sind entweder für den zweipoligen europäischen Universalstecker Typ C oder bei grösseren Geräten für Drei-Pol-Stecker vom Typ J ausgerichtet. Besorge Dir also rechtzeitig die passenden Adapter!
Telefon und Internet in der Schweiz
Für Deinen Festnetz- und Internetanschluss kannst Du ebenso frei den Anbieter wählen wie für Dein Handy-Abo. Im Internet gibt es verschiedene Kostenrechner, die Dir helfen, das günstigste Angebot zu finden, zum Beispiel bei Comparis.